Informationen zur Maklerprovision
Die Makler-Vermittlungsprovision wird selbstverständlich nur bei Erfolg fällig. Bis zum Abschluss durch Unterfertigung des Kaufvertrags entstehen für Sie keinerlei Kosten, das Risiko liegt bei uns!
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Maklerprovision bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen oder Ähnlichem
gesetzlich vorgesehene Höchstprovision bei einem Verkaufswert des Objektes:
- bis EUR 36.336,42 ---> je 4% netto
- von EUR 36.336,42 bis 48.448,50 ---> EUR 1.453,46 netto
- ab EUR 48.448,51 ---> je 3 % netto
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zzgl. 20 % USt.
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Maklerprovision bei Miete (Wohnraum)
- unbefristet oder Befristung über 3 Jahre ---> max. 2 Brutto-Monatsmieten
- Befristung zwischen 1 und 3 Jahren ---> max. 1 Brutto-Monatsmiete
- Untermiete von einzelnen Wohnräumen --->max. 1 Brutto-Monatsmiete
Verlängerung oder Umwandlung des Mietvertrages Ergänzungsprovision*
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Maklerprovision bei Miete (Geschäftsraum)
- unbefristet oder Befristung über 3 Jahre ---> max. 3 Brutto-Monatsmieten
- Befristung zwischen 2 und 3 Jahren ---> max. 2 Brutto-Monatsmiete
- Befristung bis zu 2 Jahren ---> max. 1 Brutto-Monatsmiete
Verlängerung oder Umwandlung des Mietvertrages Ergänzungsprovision*
Bruttomonatsmiete (reiner Nettohauptmietzins + die Betriebskosten — bei Gemeinschaftsanlagen sind auch Heizung + Warmwasserkosten zu berücksichtigen ohne Umsatzsteuer). Anschließend werden 20 % Umsatzsteuer hinzugerechnet.