Informationen zur Maklerprovision

Die Makler-Vermittlungsprovision wird selbstverständlich nur bei Erfolg fällig.
Bis zum Abschluss durch Unterfertigung des Kaufvertrags entstehen für Sie keinerlei Kosten, das Risiko liegt bei uns!

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Maklerprovision bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen oder Ähnlichem

gesetzlich vorgesehene Höchstprovision bei einem Verkaufswert des Objektes:

  • bis EUR 36.336,42 ---> je 4% netto
  • von EUR 36.336,42 bis 48.448,50 ---> EUR 1.453,46 netto
  • ab EUR 48.448,51 ---> je 3 % netto

von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zzgl. 20 % USt.

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Maklerprovision bei Vermietung (Wohnraum)

  • unbefristet oder Befristung über 3 Jahre ---> max. 3 Brutto-Monatsmieten
  • Befristung bis zu 3 Jahren ---> max. 3  Brutto-Monatsmiete   
  • Untermiete von einzelnen Wohnräumen --->max. 1  Brutto-Monatsmiete

Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung des Mietvertrages in ein unbefristetes Mietverhältnis.

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Maklerprovision bei Vermietung (Geschäftsraum)   

  • unbefristet oder Befristung über 3 Jahre ---> max. 3  Brutto-Monatsmieten
  • Befristung zwischen 2 und 3 Jahren ---> max. 3  Brutto-Monatsmiete
  • Befristung bis zu 2 Jahren  ---> max. 3 Brutto-Monatsmiete

Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung des Mietvertrages in ein unbefristetes Mietverhältnis.

Bruttomonatsmiete (reiner Nettohauptmietzins + die Betriebskosten / bei Gemeinschaftsanlagen sind auch Heizung + Warmwasserkosten zu berücksichtigen ohne Umsatzsteuer). Anschließend werden 20 % Umsatzsteuer hinzugerechnet.